Das Bundeskabinett hat auf Druck der Verleger-Lobby das Leistungsschutzrecht für Presseverlage verabschiedet, für das es weder eine wirtschaftliche, noch eine rechtliche oder technische Notwendigkeit gibt. Im Gegenteil: Es schafft zusätzliche Rechtsunsicherheit beim Nutzer und behindert durch die Monetarisierung von Information, Wissen und Bildung die freie Infrastruktur des Internets und die Meinungsvielfalt. Ob und wie ein LSR für Presseverlage den Urhebern nützt, ist unklar. (mehr …)